Webinkasso als digitale Alternative beim VGIS.ch

Webinkasso als digitale Alternative beim VGIS.ch

Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren rapide verändert. Digitale Technologien sind auf dem Vormarsch und halten Einzug in fast alle Branchen und Geschäftsmodelle. Auch die Welt des Inkassos ist davon betroffen. Über das Internet besteht die Möglichkeit, mit Kunden und säumigen Zahlern direkt zu kommunizieren. Dadurch werden viele Prozesse verschlankt und erleichtert. Jetzt können persönliche Gesprächs- und Verhandlungstermine auf ein Minimum reduziert werden. Das spart Zeit und Kosten für alle Beteiligten. Doch wie funktioniert Webinkasso und was ist in diesem Zusammenhang bedeutsam?

Die Mitgliedsunternehmen im Verband VGIS.ch sind geprüfte Betriebe aus der Inkassobranche mit langjähriger Erfahrung. Sie sind mit den Abläufen beim Webinkasso bestens vertraut. Die Mitarbeitenden verrichten Ihre Tätigkeiten zielgerichtet, seriös und vertrauensvoll und sorgen dafür, dass Sie als Kunde schnell Ihr Geld erhalten werden.

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Was ist Webinkasso als digitale Option zum normalen Forderungseinzug?

Beim herkömmlichen Inkasso von Forderungen steht der persönliche Kontakt zum Kunden im Vordergrund. Sie übergeben eine unbezahlte Rechnung, die vom Schuldner nicht beglichen worden ist. Nach Prüfung des Sachverhaltes beginnt das Inkassounternehmen mit seiner Arbeit. Im Unterschied dazu nutzt das Inkasso über das Internet moderne Kommunikationskanäle. Es ist dann nicht mehr erforderlich, persönlich, telefonisch oder per Post Kontakt aufzunehmen. Alle erforderlichen Schritte werden komplett digital abgewickelt.

Durch die Vereinfachung des Ablaufes können mit dem Inkasso über das Internet folgende Dienstleistungen angeboten werden:

Diese Dienstleistungen können sowohl für private Gläubiger als auch für Unternehmen durchgeführt werden. Praktisch ist die Bereitstellung von E-Mail Formularen, die über das Internet bequem ausgefüllt und vom Inkassounternehmen bearbeitet werden.

Wie funktioniert Webinkasso in der Praxis?

In einem ersten Schritt benötigen Sie eine gesicherte Verbindung über das Internet zu dem Inkassounternehmen Ihrer Wahl. Sie erhalten vom Dienstleister Zugang zu einem eigenen Account, welcher durch ein sicheres Passwort geschützt wird. Nach dem Login haben Sie die Gelegenheit, Ihren Auftrag zu erteilen. Dabei kann es sich beispielsweise um den Inkassoauftrag eines säumigen Zahlers oder eine Bonitätsauskunft für ein neues Kundengeschäft handeln. Beim Inkasso über das Internet stehen eine sichere Netzverbindung und die Anforderungen des Datenschutzes an erster Stelle. Damit wird gewährleistet, dass keine sensiblen Daten an unbefugte Dritte gelangen.

Wo liegen die Vorteile beim Inkasso über das Internet?

Strukturierte Arbeitsprozesse und kurze Wege sind die beiden wichtigsten Merkmale, die das Inkasso über das Internet auszeichnen. Das Verfahren ist insbesondere dann eine gute Option, wenn die Sachlage eindeutig ist und der Inkassofall vom Ausmass her nicht zu umfangreich ist. Die einzelnen Schritte beim Webinkassoverfahren sind vorgegeben und können von den Mitarbeitenden Ihres Dienstleisters kurzfristig bearbeitet werden. Dabei ist es ein weiterer Vorteil, dass über das Internet Prozesse automatisch angestossen werden können. Beim Webinkasso ist es unerheblich, an welchem Ort sich der Schuldner befindet.

Für welche Arten von unbezahlten Rechnungen ist das Webinkasso besonders geeignet?

Wenn Sie als Unternehmen in grossem Stil Massenware an Kunden verkaufen, bleibt es nicht aus, dass Rechnungen nicht bezahlt werden. Besonders wenn es sich dabei um kleinere Beträge handelt, ist ein Gerichtsverfahren aus Kostengründen gut zu überlegen. Schnell haben die kalkulierten Gebühren für einen Prozess den Wert der offenen Forderung überschritten. Mit dem Masseninkasso über das Internet haben Sie die Gelegenheit, durch standardisierte Prozessabläufe enorme Kosten zu sparen. Oft genügt eine vorgefertigte Mahnung von einem Inkassounternehmen, um einen säumigen Schuldner zur Zahlung zu motivieren.

Webinkasso – grosse Flexibilität beim Inkasso über das Internet

Bei der Auswahl des Dienstleisters, den Sie mit der Beitreibung der offenen Rechnungen beauftragen möchten, haben Sie eine grosse Auswahl. Bisher haben Kunden meist ein Inkassobüro vor Ort beauftragt, bei dem in persönlichen Gesprächen der Auftrag erteilt wurde. Digitale Medien geben Ihnen freie Auswahl bei der Wahl Ihres Inkassobüros. Die unserem Verband angeschlossenen Partnerunternehmen sind geprüft und es werden laufend strenge Qualitätskontrollen durch unsere Mitarbeitenden durchgeführt. Auf Ihren Wunsch hin kann sich durch das Inkasso über das Internet auch ein Inkassounternehmen aus einem anderen Kanton um Ihre Angelegenheiten kümmern.

Inkasso über das Internet – transparente Abläufe zu Ihrem Vorteil

Mit dem passwortgeschützten Account als Verbindung zu Ihrem Inkassobüro sind Sie über jeden Schritt bei der Beitreibung Ihrer offenen Forderung bestens informiert. Sobald es Neuigkeiten gibt oder der nächste Schritt vom Dienstleister angestossen wird, erhalten Sie sofort eine Nachricht in Ihrem Postfach. Das erspart Zeit und Sie können in eiligen Fällen direkt digital antworten. Besonders in Firmen mit einer umfangreichen Buchhaltung erspart Webinkasso zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Das digitale Postfach ermöglicht es jedem Mitarbeitenden mit Zugriffsrecht direkt auf Inkassofälle zuzugreifen und alle Informationen befinden sich einheitlich an einem zentralen Ort.

Fazit:

Der Einzug modernster Technik hat auch die Welt des Forderungsmanagements erreicht. Es ist nicht mehr erforderlich, offene Rechnungen beim Inkassobüro vor Ort zum Einzug zu geben. Mit dem Webinkasso gibt es eine Alternative, die schnell und unkompliziert geeignete Lösungsansätze zur Beitreibung von offenen Rechnungen bietet. Der Zugang zu einem der geprüften Inkassofirmen unseres Verbandes VGIS.ch erfolgt einfach und sicher über einen separaten Account mit Passwortschutz. Besonders für eindeutig gelagerte Inkassoaufträge oder das Masseninkasso überschaubarer offener Rechnungen ist das kostengünstige Verfahren besonders gut geeignet.

Was ist eigentlich Inkasso? – wie Sie als Gläubiger zu Ihrem Geld kommen

Webinkasso als digitale Alternative beim VGIS.ch

Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren rapide verändert. Digitale Technologien sind auf dem Vormarsch und halten Einzug in fast alle Branchen und Geschäftsmodelle. Auch die Welt des Inkassos ist davon betroffen. Über das Internet besteht die Möglichkeit, mit Kunden und säumigen Zahlern direkt zu kommunizieren. Dadurch werden viele Prozesse verschlankt und erleichtert. Jetzt können persönliche Gesprächs- und Verhandlungstermine auf ein Minimum reduziert werden. Das spart Zeit und Kosten für alle Beteiligten. Doch wie funktioniert Webinkasso und was ist in diesem Zusammenhang bedeutsam?

Die Mitgliedsunternehmen im Verband VGIS.ch sind geprüfte Betriebe aus der Inkassobranche mit langjähriger Erfahrung. Sie sind mit den Abläufen beim Webinkasso bestens vertraut. Die Mitarbeitenden verrichten Ihre Tätigkeiten zielgerichtet, seriös und vertrauensvoll und sorgen dafür, dass Sie als Kunde schnell Ihr Geld erhalten werden.

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Woher stammt der Begriff Inkasso und was ist darunter zu verstehen?

Wie viele Begriffe aus dem Bankwesen stammt das Wort „Inkasso“ aus dem italienischen Sprachgebrauch und bedeutet „Einziehung“. Ursprünglich war es die Aufgabe von Banken, Wertpapiere, Zahlungsmittel wie Schecks oder Wechsel von Kunden zu übernehmen. In einem zweiten Schritt wurden diese Forderungen in eigenem oder fremdem Namen bei den Emittenten oder Schuldnern eingezogen. Nach Erhalt des jeweiligen Gegenwertes erfolgt die Gutschrift beim Kunden. Heute beschränkt sich die Ursprungsform dieses Bankgeschäftes auf das Dokumenteninkasso im Auslandsgeschäft.

Moderne Inkassounternehmen beschäftigen sich mit dem Einzug fälliger Geldforderungen von Unternehmen oder privaten Haushalten. Sie unterliegen in der Schweiz keiner staatlichen Aufsicht. Nach der Übernahme von Inkassoaufträgen stehen den Unternehmen in Bezug auf die Durchsetzung der Ansprüche die gleichen Rechte zu wie dem Auftraggeber. Aus diesem Grund ist es entscheidend, bei der Wahl der Inkassounternehmen auf geprüfte Qualität zu achten.

Wie kann Ihnen ein Inkassounternehmen behilflich sein, damit Sie schnell Ihr Geld bekommen?

Sie haben Ihre Ware vertragsgemäss geliefert oder eine Dienstleistung sachgerecht erbracht. Die Rechnung haben Sie ordnungsgemäss dem Kunden gestellt. Leider hat Ihr Geschäftspartner nicht termingerecht bezahlt. Viele Unternehmer denken in dieser Situation, es bleibt jetzt als letzte Lösung nur der Rechtsweg mit einem kostspieligen Prozess. Ein erfahrenes Inkassounternehmen verfügt über eine grosse Palette an Möglichkeiten, damit Sie mit wenig Aufwand doch noch zu Ihrem wohlverdienten Geld kommen. Die Mitglieder im Verband VGIS.ch sind von uns geprüft worden und verfügen über langjährige Erfahrungen im Inkasso von Forderungen säumiger Zahler.

Mit diesen Leistungen können wir viele Problemfälle ohne gerichtliche Auseinandersetzung einvernehmlich lösen:

Als Ihr Partner sind die Mitarbeitenden der dem Verband angeschlossenen Inkassounternehmen immer an Ihrer Seite, damit Sie so schnell wie möglich zu Ihrem Zahlungseingang kommen.

Wie unterstützt Sie ein Inkassounternehmen bei einem uneinsichtigen Schuldner?

Wenn alle Versuche gescheitert sind, eine gütliche Einigung zu erzielen, bleibt nur der Gang vor Gericht. In der Schweiz gibt es drei unterschiedliche Gerichtsverfahren. Je nach Sachlage der Dinge und Höhe der Geldforderung vertritt Sie ein Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes im anstehenden Prozess. Es wird das für Sie günstigste Verfahren ausgewählt und Sie brauchen sich anschliessend um nichts mehr zu kümmern. Wenn es zu einem Urteil kommt, übernehmen unsere Partnerunternehmen die Vollstreckung und das Eintreiben Ihrer fälligen Forderung.

In diesem Zusammenhang erfüllen die Mitarbeitenden unserer Partner diese Aufgaben für Sie:

Die Mitarbeitenden unserer Verbandsunternehmen arbeiten sorgfältig und gewissenhaft. Besonders bei Gericht sind Termine und Vorgaben exakt einzuhalten. Gleichzeitig werden die Verhandlungen mit säumigen Schuldnern zielstrebig und mit Nachdruck geführt. Dabei treten die Kolleginnen und Kollegen höflich und sicher auf. Bei allen Gesprächen und Verhandlungen stehen Ihre berechtigten Interessen immer im Vordergrund.

Können Inkassounternehmen auch vorbeugend hilfreiche Dienste leisten?

Der Kontakt zu einem Partnerunternehmen unseres Verbandes tritt meist erst ein, wenn der Zahlungsausfall bereits entstanden ist. Mit der gezielten Bonitätsprüfung lassen sich Problemkunden bereits vor der Leistungserbringung oder Warenlieferung identifizieren. Sie sparen damit wichtige Ressourcen in Ihrem Unternehmen, wenn Sie Aufträge von Geschäftspartnern mit unzureichender Bonität erst gar nicht annehmen. Zusätzlich haben Sie keinen Ärger mit unbezahlten Rechnungen und Forderungen, die Sie später kostenintensiv eintreiben müssten. Das professionelle Forderungsmanagement durch einen erfahrenen Dienstleister aus unserem Verband verbessert die Liquidität in Ihrem Betrieb.

Fazit:

Ursprünglich war mit dem Begriff Inkasso der Einzug von Wertpapieren und Zahlungsmitteln im Rahmen des Bankgeschäftes verbunden. In der Gegenwart befassen sich Inkassounternehmen zusätzlich mit dem Einzug und der Beitreibung von Geldforderungen aus offenen Rechnungen säumiger Kunden. Das Ziel ist es, mit möglichst wenig Aufwand und Kosten dafür zu sorgen, dass Kunden der Verbandsunternehmen des VGIS.ch möglichst schnell und unkompliziert zu Ihrem Geld kommen. Das Leistungsspektrum reicht dabei von vorbeugenden Massnahmen über das aussergerichtliche und gerichtliche Mahn- und Klageverfahren bis hin zum Eintreiben der ausstehenden Forderung.

So treiben Sie Ihre Schulden erfolgreich ein!

Webinkasso als digitale Alternative beim VGIS.ch

Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren rapide verändert. Digitale Technologien sind auf dem Vormarsch und halten Einzug in fast alle Branchen und Geschäftsmodelle. Auch die Welt des Inkassos ist davon betroffen. Über das Internet besteht die Möglichkeit, mit Kunden und säumigen Zahlern direkt zu kommunizieren. Dadurch werden viele Prozesse verschlankt und erleichtert. Jetzt können persönliche Gesprächs- und Verhandlungstermine auf ein Minimum reduziert werden. Das spart Zeit und Kosten für alle Beteiligten. Doch wie funktioniert Webinkasso und was ist in diesem Zusammenhang bedeutsam?

Die Mitgliedsunternehmen im Verband VGIS.ch sind geprüfte Betriebe aus der Inkassobranche mit langjähriger Erfahrung. Sie sind mit den Abläufen beim Webinkasso bestens vertraut. Die Mitarbeitenden verrichten Ihre Tätigkeiten zielgerichtet, seriös und vertrauensvoll und sorgen dafür, dass Sie als Kunde schnell Ihr Geld erhalten werden.

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Inkassofirmen Schweiz – eine gütliche Einigung steht zunächst im Vordergrund

Wenn Sie sich für ein Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes entschieden haben, reichen Sie diesem als Erstes die offene Rechnung ein. Bevor es ans Schulden eintreiben geht, erfolgt durch das Verbandsunternehmen die Prüfung des Sachverhaltes. Sind alle Fristen ordnungsgemäss eingehalten, ist es ein erster Versuch, eine erneute letzte Mahnung an den säumigen Kunden zu senden.

Diese Mahnung erfolgt durch das Inkassounternehmen Schweiz aus unserem Verband. Es signalisiert dem Schuldner, dass es jetzt richtig ernst wird und Sie professionelle Unterstützung durch ein Inkassounternehmen haben. In vielen Fällen genügt dieser psychologische Effekt, um bei Ihrem Kunden sofort die Bezahlung der Rechnung auszulösen. Das ist für alle Beteiligten natürlich die beste Lösung.

Die Schlichtung – ein Verfahren mit viel Fingerspitzengefühl

Wenn der Kontakt zu Ihrem Schuldner noch besteht, ist die Schlichtung ein Weg zu einer gütlichen Einigung. Inkassounternehmen aus der Schweiz, die unserem Verband angehören, verfügen über Mitarbeitende mit Sachverstand, die perfekt in der Gesprächsführung geschult sind. Es geht darum, bei Ihrem Schuldner Verständnis für seine Belange zu zeigen und eine Lösung für das Problem zu finden. Dabei steht das Eintreiben der Schulden zu Ihren Gunsten immer an erster Stelle bei den Verhandlungen. In vielen Fällen gelingt es mit Feingefühl die fälligen Gelder zu bekommen und gleichzeitig Ihre bestehende Kundenverbindung zu erhalten.

Der Gang vor Gericht – wenn Schuldner nicht einsichtig sind

Inkassounternehmen aus der Schweiz aus unserem Verband vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht. Die erfahrenen Mitarbeitenden sind Experten in Rechtsfragen und kennen die Abläufe bei Gericht genau. Von den Verhandlungen bei Gericht gibt es in der Schweiz drei unterschiedliche Verfahren:

-Vereinfachtes Gerichtsverfahren

-Ordentliches Gerichtsverfahren

-Summarisches Gerichtsverfahren

Bei einer Geldforderung unterhalb der Grenze von CHF 30`000.- ist das vereinfachte Verfahren am kostengünstigsten. Weil das Gericht hier eine aktive Rolle in der Verhandlung übernimmt, führt dieser Weg meist schnell zum Ziel. Ähnlich verhält es sich im summarischen Gerichtsverfahren. Hier ist die Beweislast durch schlüssige Dokumente eindeutig und es erfolgt zeitnah ein Urteil im Sinne des Gläubigers.

Ordentliches Gerichtsverfahren – ein Fall für die Profis

Ab einem Streitwert von CHF 30`000.- kommt es immer zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren. Die Experten unserer angeschlossenen Mitgliedsunternehmen führen gerne für Sie die Verhandlung. Zu Beginn wird die Klageschrift eingereicht, die vom Beklagten erwidert werden kann. Im Rahmen der Hauptverhandlung vertreten die Spezialisten unserer Mitgliedsunternehmen Ihre Argumente mündlich und Sie brauchen sich dabei um nichts zu kümmern. Anschliessend erfolgt das Urteil und Sie bekommen Ihr Geld.

Vollstreckung des Gerichtsurteils – der letzte Ausweg

Die geprüften Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes erledigen diese Arbeit für Sie. Beim Schulden eintreiben wird mithilfe der Behörden zwangsweise in das Vermögen des Schuldners vollstreckt. Alternativ ist es das Ziel, über den säumigen Schuldner das Konkursverfahren zu eröffnen. In beiden Fällen werden Vermögensgegenstände verwertet. Aus dem Erlös der Zwangsverwertung erfolgt die Bedienung der Forderungen der Gläubiger. Damit erhalten Sie am Ende doch noch Ihr Geld!

Liquiditätssicherung durch Schulden eintreiben – eine sinnvolle Alternative

Viele Unternehmer sind stark mit dem Tagesgeschäft ausgelastet. Es gilt Aufträge termingerecht zu erfüllen und Leistungen ordnungsgemäss abzuliefern. Dabei gerät schon einmal die Buchhaltung etwas aus dem Blickfeld. Selbstverständlich haben Sie alle Rechnungen geschrieben und versandt. Aber haben alle Ihre Kunden auch pünktlich bezahlt?

Offene Forderungen, die nicht beglichen werden, belasten schnell Ihr Bankkonto. Wenn Zahlungen ausbleiben, führen die von Ihnen benötigten Betriebsmittel nach kurzer Zeit zu einem Liquiditätsproblem im Betrieb. Inkassofirmen aus der Schweiz unseres Verbandes helfen Ihnen dabei, Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Durch konsequentes eintreiben von Schulden wird Ihr Bankkonto schnell entlastet. Das spart Zinsaufwendungen für einen teuren Betriebsmittelkredit bei Ihrer Bank. Gleichzeitig entspannt sich Ihre Liquidität und gibt Ihnen Spielraum für neue lukrative Geschäfte.

Inkassounternehmen Schweiz – vorbeugen ist besser als heilen

Damit es erst gar nicht zum Schulden eintreiben kommt, ist es eine gute Idee, bereits im Vorfeld die richtigen Massnahmen zu treffen. Inkassofirmen in der Schweiz, die unserem Verband angehören, können für Sie jederzeit Bonitätsprüfungen Ihrer Kunden vornehmen. Damit haben Sie die Gelegenheit, bereits vor einem möglichen Geschäftsabschluss eine Bonitätsauskunft über Ihren Geschäftspartner zu erhalten. Das schafft Vertrauen und Sie können anschliessend mit gutem Gewissen die Ware an Ihren Kunden liefern.

Fazit:

Schulden eintreiben ist für jeden Unternehmer oder jede Privatperson eine unangenehme Angelegenheit. Es kostet viel Zeit, Nerven und in manchen Fällen auch zusätzliches Geld. Inkassounternehmen aus der Schweiz, die dem Verband vgis.ch angeschlossen sind arbeiten gewissenhaft und seriös. Sie setzen sich für Sie ein, damit Sie schnell, unkompliziert und mit möglichst wenig Bürokratie zu Ihrem Geld kommen. Es ist immer das Ziel eine gütliche Regelung mit dem säumigen Zahler zu treffen, damit Ihnen die Kundenverbindung auch in Zukunft erhalten bleibt. Inkassofirmen aus der Schweiz unseres Verbandes sind gerne in Ihrem Auftrag tätig.

So wählen Sie das richtige Inkassounternehmen in der Schweiz!

Webinkasso als digitale Alternative beim VGIS.ch

Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren rapide verändert. Digitale Technologien sind auf dem Vormarsch und halten Einzug in fast alle Branchen und Geschäftsmodelle. Auch die Welt des Inkassos ist davon betroffen. Über das Internet besteht die Möglichkeit, mit Kunden und säumigen Zahlern direkt zu kommunizieren. Dadurch werden viele Prozesse verschlankt und erleichtert. Jetzt können persönliche Gesprächs- und Verhandlungstermine auf ein Minimum reduziert werden. Das spart Zeit und Kosten für alle Beteiligten. Doch wie funktioniert Webinkasso und was ist in diesem Zusammenhang bedeutsam?

Die Mitgliedsunternehmen im Verband VGIS.ch sind geprüfte Betriebe aus der Inkassobranche mit langjähriger Erfahrung. Sie sind mit den Abläufen beim Webinkasso bestens vertraut. Die Mitarbeitenden verrichten Ihre Tätigkeiten zielgerichtet, seriös und vertrauensvoll und sorgen dafür, dass Sie als Kunde schnell Ihr Geld erhalten werden.

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Wofür steht diese Bezeichnung und was bedeutet das für Sie?

Die Bezeichnung vgis.ch steht für Qualität und seriöses Arbeiten. Dahinter verbirgt sich die Botschaft:

Verband geprüfter Inkassounternehmen Schweiz

Es handelt sich um den Zusammenschluss kleiner und grosser Inkassobüros unter dem Dach des Verbandes. Die angeschlossenen Inkassofirmen aus der Schweiz sind handverlesen und durch den Verband geprüft. Darunter befinden sich beispielsweise Inkasso-Spezialisten und etablierte Juristen mit jahrelanger Berufserfahrung. Damit erhalten Sie eine geballte Ladung an Fachwissen. Die Mitgliedsunternehmen profitieren zusätzlich von der grossen Expertise der Mitarbeitenden des Verbandes.

Was zeichnet die Mitgliedsunternehmen des Verbandes besonders aus?

Inkassofirmen aus der Schweiz, die in unserem Verband organisiert sind, bieten Ihnen ganzheitliche Konzepte und Lösungen für jeden individuell gelagerten Fall an. Die Arbeitsweise der Spezialisten ist seriös, zielgerichtet und immer praxisnah. Die Mitarbeitenden kennen sich in den verschiedensten Branchen und Wirtschaftsbereichen aus. Diese Marktkenntnis ist ein zusätzlicher Vorteil für einen schnellen Erfolg.

Wenn Sie sich an die Mitarbeitenden des Verbandes wenden und Ihr Problem schildern, erhalten Sie sofort Hilfe. Wir kennen die Partnerfirmen der Inkassounternehmen Schweiz sehr gut und beraten Sie bei der Wahl des für Sie besten Büros. Es ist unser Ziel, dass Sie sofort Unterstützung bei Ihrem Problem erhalten und möglichst schnell zu Ihrem Geld kommen.

Was sind die Ziele, die der Verband erreichen möchte?

Schulden eintreiben ist eine unangenehme Angelegenheit. Für den Gläubiger ist es ärgerlich, auf sein Geld zu warten. In vielen Fällen kostet es Überwindung, sich professionelle Hilfe bei Inkassofirmen in der Schweiz zu suchen. Für den Gläubiger ist die Situation noch unangenehmer. In den Augen vieler betroffener Schuldner gelten Inkassounternehmen als „Raubritter“, „Geldeintreiber“ oder „Mafiosi“. Das hat mit der Welt des Inkassos in der Praxis natürlich nichts gemeinsam.

Es hat schliesslich seinen Grund, warum Gläubiger den eingegangenen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachkommen. Die unserem Verband angeschlossenen Mitgliedsunternehmen arbeiten immer auf seriöser Basis und im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften. Gleichzeitig sind sich die Mitarbeitenden der angeschlossenen Partnerfirmen Ihrer Verantwortung bewusst und handeln immer mit grösster Sorgfalt.

Das Leistungsspektrum der angeschlossenen Mitgliedsunternehmen des Verbandes

Bei der Suche nach dem passenden Inkassounternehmen in der Schweiz, ist es entscheidend das Leistungsspektrum zu kennen. Die Partnerunternehmen in unserem Verband bieten Ihnen einen umfangreichen Katalog an möglicher Unterstützung. Hier eine Aufzählung der wichtigsten Tätigkeiten:

-Inkasso von offenen Forderungen

-Schulden eintreiben

-Liquiditätssicherung

-Rechnungserstellung

-Mahnwesen

-Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht

-Unterstützung bei der Vollstreckung von Gerichtsurteilen

-Bonitätsprüfung

-Darlehen

Verlustscheine und sonstige Verträge

Je nachdem, wie Ihr individueller Fall gelagert ist, helfen wir Ihnen dabei, den passenden Partner unter den Inkassofirmen Schweiz unseres Verbandes zu finden. Gerne stellen wir für Sie den ersten Kontakt her und die Mitarbeitenden des entsprechenden Inkassobüros melden sich kurzfristig bei Ihnen.

Worauf können Sie sich bei den Mitarbeitenden unserer Verbandsunternehmen verlassen?

Die für den Verband vgis.ch tätigen Mitgliedsunternehmen werden von uns genau geprüft. Zusätzlich erfolgt eine regelmässige Qualitätskontrolle durch den Verband, dass die hohen Standards jederzeit eingehalten werden. In den Mitgliedsunternehmen arbeiten Experten, die über eine langjährige Berufserfahrung verfügen. Fortlaufende Schulungen sorgen dafür, dass neue gesetzliche Regelungen und Trends in der Branche allen Mitarbeitenden bekannt sind. Das sorgt für einen hohen Wissensstand bei jedem einzelnen Kollegen oder jeder einzelnen Kollegin.

Zusätzlich zur Berufserfahrung und dem vorhandenen Fachwissen verfügen die Spezialisten der Inkassounternehmen in der Schweiz des Verbandes über Verhandlungsgeschick und sicheres Auftreten. Das ist ein entscheidender Vorteil bei Gesprächen mit säumigen Zahlern. Die Mitarbeitenden gehen mit Fingerspitzengefühl auch auf die Belange des Schuldners ein. Es ist das erwünschte Ziel, eine gütliche Einigung zu erzielen. Schliesslich möchten wir, dass Sie im günstigsten Fall Ihr Geld bekommen und auch die Kundenverbindung erhalten bleibt. Bei allem Verständnis für den säumigen Zahler stehen Ihre Interessen immer im Vordergrund der Gespräche. Wir wollen, dass Sie so schnell wie möglich Ihr Geld erhalten!

Fazit:

Wenn ein Kunde oder Geschäftspartner seine offene Rechnung nicht bezahlt, so ist das ärgerlich. Der Gang vor Gericht zum Schulden eintreiben ist kostspielig und zeitaufwendig. Gleichzeitig ist es unangenehm für den Gläubiger, sich in eine langwierige Gerichtsauseinandersetzung zu begeben. An dieser Stelle helfen Ihnen die geprüften Inkassounternehmen aus der Schweiz vom Verband vgis.ch bei der Problemlösung. Die Mitgliedsunternehmen arbeiten seriös und professionell. Sie vertreten Ihre Interessen im Rahmen einer gütlichen Einigung als auch vor Gericht. Ziel ist es immer, dass Sie möglichst schnell und mit geringen Kosten zu Ihrem Geld kommen. Gerne vermitteln wir Ihnen einen ersten Kontakt zu einem unserer leistungsstarken Partner.

Das sind die Massnahmen der Inkassofirmen in der Schweiz

Webinkasso als digitale Alternative beim VGIS.ch

Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren rapide verändert. Digitale Technologien sind auf dem Vormarsch und halten Einzug in fast alle Branchen und Geschäftsmodelle. Auch die Welt des Inkassos ist davon betroffen. Über das Internet besteht die Möglichkeit, mit Kunden und säumigen Zahlern direkt zu kommunizieren. Dadurch werden viele Prozesse verschlankt und erleichtert. Jetzt können persönliche Gesprächs- und Verhandlungstermine auf ein Minimum reduziert werden. Das spart Zeit und Kosten für alle Beteiligten. Doch wie funktioniert Webinkasso und was ist in diesem Zusammenhang bedeutsam?

Die Mitgliedsunternehmen im Verband VGIS.ch sind geprüfte Betriebe aus der Inkassobranche mit langjähriger Erfahrung. Sie sind mit den Abläufen beim Webinkasso bestens vertraut. Die Mitarbeitenden verrichten Ihre Tätigkeiten zielgerichtet, seriös und vertrauensvoll und sorgen dafür, dass Sie als Kunde schnell Ihr Geld erhalten werden.

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Wie erfolgt die professionelle Vorbereitung bei einem Inkassounternehmen in der Schweiz?

In einem ersten Schritt geben Sie einem unserer Mitgliedsunternehmen Ihres Vertrauens Ihre unbezahlte Rechnung herein. Bevor mit dem Schulden eintreiben begonnen wird, ist es entscheidend, den Sachverhalt eingehend zu prüfen:

-Ist die Forderung rechtskräftig?

-Hat der Schuldner einen Mangel an der Ware beanstandet?

-Gab es Einsprüche gegen die Rechnung oder wurde vom Schuldner aufgerechnet?

-Wurde das Mahnverfahren vom Gläubiger bisher ordnungsgemäss geführt?

Wenn feststeht, dass Ihre Forderung rechtmässig ist, erstellt Ihr Inkassounternehmen eine weitere Mahnung. Der Schuldner erkennt jetzt sofort, dass Sie über professionelle Unterstützung verfügen und sich an Inkassofirmen aus der Schweiz gewendet haben. Oft genügt dieser psychologisch wichtige Hinweis und Ihr säumiger Kunde bezahlt sofort den ausstehenden Betrag.

Inkassofirmen Schweiz – Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen einer Schlichtung

Ihr Schuldner hat nicht bezahlt, aber zumindest auf die Mahnung vom Inkassounternehmen aus der Schweiz reagiert? Das ist ein Zeichen von Gesprächsbereitschaft. Bevor die Angelegenheit vor Gericht geht, unternehmen die Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes den Versuch eine gütliche Einigung zu erzielen. Das erfolgt im Rahmen einer Schlichtung.

Die Mitarbeitenden der dem Verband angeschlossenen Inkassofirmen aus der Schweiz arbeiten professionell und diskret. Sie verfügen über jahrelange Berufserfahrung und werden zusätzlich regelmässig geschult. Sie gehen mit Fingerspitzengefühl auf die Belange des Schuldners ein. Dabei steht immer Ihr Interesse als Mandant eindeutig im Fokus. Oft kann eine Ratenvereinbarung für die Zahlung oder die Stellung von Sicherheiten der Weg zu einer einvernehmlichen Lösung bedeuten.

Wie ist die weitere Vorgehensweise, wenn die Schlichtung erfolglos ist?

Nach einer erfolglosen Schlichtung bleibt beim Schulden eintreiben nur der Weg vor Gericht. In diesem Fall gibt es drei unterschiedliche Arten von Gerichtsverfahren in der Schweiz:

-Vereinfachtes Gerichtsverfahren

-Ordentliches Gerichtsverfahren

-Summarisches Gerichtsverfahren

Wir erklären die einzelnen Verfahren in kurzen Stichpunkten.

Vereinfachtes Gerichtsverfahren:

Diese Regelung besteht für Geldforderungen unterhalb von CHF 30`000.- im Streitfall. Das Verfahren ist weniger formell ausgestaltet als das ordentliche Gerichtsverfahren. Das Gericht übernimmt im vereinfachten Verfahren eine aktive Rolle zur Lösung des Streitfalles.

Ordentliches Gerichtsverfahren:

Liegt der Streitwert oberhalb von CHF 30`000.- kommt es immer zum ordentlichen Gerichtsverfahren. Inkassofirmen aus der Schweiz unseres Verbandes vertreten Ihre Angelegenheiten in Ihrem Auftrag vor Gericht. Dabei wird in Ihrem Namen eine Klageschrift eingereicht. Diese besteht aus:

-Nennung der beteiligten Parteien

-Erklärung des Sachverhaltes

-Nennung der Forderung

-Aufführung von Beweismitteln

Auf diese Klageschrift kann der Beklagte seine Erwiderung verkünden. Im Anschluss erfolgt die Hauptverhandlung vor Gericht, in der die jeweiligen Parteien mündlich Ihre Argumente vortragen. Danach erfolgt das Urteil des Gerichtes.

Summarisches Gerichtsverfahren:

Ist die Sachlage unstrittig und die Rechtslage eindeutig, kann das summarische Verfahren beantragt werden. Es ist schneller, kostengünstiger und einfacher als die beiden anderen Verfahren. Dieses Verfahren wird angewandt, wenn zum Beispiel der Sachverhalt leicht durch schlüssige Dokument nachgewiesen wird.

Wie ist der Weg der Vollstreckung einer Forderung?

Gesetzlich geregelt ist die Vollstreckung von Geldforderungen durch das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG). Inkassofirmen in der Schweiz aus unserem Verband sind auch bei diesen Massnahmen als Partner an Ihrer Seite. Mithilfe der Behörden geht es darum, Schulden eintreiben, in dem zwangsweise Eigentum des Schuldners durch Vollstreckung auf den Gläubiger übertragen wird. Dabei wird versucht, Vermögensgegenstände des Gläubigers zu verwerten. Der Erlös steht anschliessend dem Gläubiger bis zur Befriedigung der Geldforderung zu.

Eine Alternative ist die Eröffnung des Konkursverfahrens über den Schuldner. Hier wird das Konkursvermögen nach Abschluss des Verfahrens an die Gläubiger ausgeschüttet. Das Verfahren beantragt der Gläubiger oder eines unserer Mitgliedsunternehmen als Ihr Vertreter. Anschliessend hat der Schuldner diese Alternativen:

-Frist von 20 Tagen, um die ausstehende Forderung zu bezahlen

-Frist von 10 Tagen, um die ausstehende Forderung zu bestreiten

Verstreichen beide Fristen ungenutzt, wird die Vollstreckung der Forderung durchgeführt.

Fazit:

Es ist für Sie ein Ärgernis, wenn Sie gute Arbeit geleistet haben und anschliessend Ihrem Geld hinterherlaufen müssen. Das kostet Zeit, Nerven und in vielen Fällen auch unnötiges Geld. Inkassofirmen in der Schweiz aus dem Verband vgis.ch sind ein leistungsstarker Partner, wenn es zum Schulden eintreiben kommt. Wir sind an Ihrer Seite, wenn es darum geht, dass Sie schnell und unkompliziert zu Ihrem Geld kommen. Oft gelingt unseren erfahrenen Mitarbeitenden in einem Schlichtungsverfahren der Durchbruch zu einer einvernehmlichen Lösung. Ist der Schuldner nicht einsichtig, haben wir einen Katalog an Massnahmen, damit Sie zu Ihrem Geld kommen.

Geld eintreiben – wie realisieren Sie schnell und unkompliziert ausstehende Forderungen?

Webinkasso als digitale Alternative beim VGIS.ch

Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren rapide verändert. Digitale Technologien sind auf dem Vormarsch und halten Einzug in fast alle Branchen und Geschäftsmodelle. Auch die Welt des Inkassos ist davon betroffen. Über das Internet besteht die Möglichkeit, mit Kunden und säumigen Zahlern direkt zu kommunizieren. Dadurch werden viele Prozesse verschlankt und erleichtert. Jetzt können persönliche Gesprächs- und Verhandlungstermine auf ein Minimum reduziert werden. Das spart Zeit und Kosten für alle Beteiligten. Doch wie funktioniert Webinkasso und was ist in diesem Zusammenhang bedeutsam?

Die Mitgliedsunternehmen im Verband VGIS.ch sind geprüfte Betriebe aus der Inkassobranche mit langjähriger Erfahrung. Sie sind mit den Abläufen beim Webinkasso bestens vertraut. Die Mitarbeitenden verrichten Ihre Tätigkeiten zielgerichtet, seriös und vertrauensvoll und sorgen dafür, dass Sie als Kunde schnell Ihr Geld erhalten werden.

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Was ist bei der Beurteilung der Ausgangslage beim Geld eintreiben wichtig?

Wenn Sie sich sofort einen Anwalt nehmen und gegen Ihren säumigen Schuldner vor Gericht ziehen, kostet das meist zusätzliches Geld. Da ist es ratsam, zunächst einige grundlegende Fakten genau zu prüfen. Diese Fragen sollten Sie sich auf jeden Fall stellen:

-Ist Ihr Kunde zahlungswillig?

-Besteht bereits der Sachstand der Zahlungsunfähigkeit?

-Wie steht es um die Bonität Ihres Kunden?

-Könnte die Vereinbarung einer Ratenzahlung hilfreich sein?

-Ist die Betreibung eines gerichtlichen Verfahrens der einzige Ausweg?

Säumige Schuldner schämen sich oft, ihre Probleme zuzugeben und stecken aus Verzweiflung den Kopf in den Sand. Dabei ist der Dialog ein möglicher Ausweg, um Zahlungsprobleme zu lösen.

Kann ein Partnerunternehmen des vgis.ch helfen, Ihre ausstehende Forderung zu realisieren?

Ein fachlich kompetenter Partner eines Inkassobüros an Ihrer Seite kann dafür sorgen, dass Bewegung in Ihr Zahlungsproblem kommt. Auf jeden Fall wird beim säumigen Zahler ein Signal gesetzt. Mit dem ersten Brief oder Kontakt von einem Inkassounternehmen ist professionelle Unterstützung an Ihrer Seite. Das allein hinterlässt in vielen Fällen beim Zahlungspflichtigen einen Eindruck, der ihn zur sofortigen Bezahlung der offenen Rechnung bewegt.

Die Mitarbeitenden der Partnerunternehmen des vgis.ch sind fachlich kompetent und im Umgang mit Menschen bestens geschult. In einem ersten persönlichen Gespräch wird die Situation des Schuldners analysiert. Wenn erkennbar ist, dass der Zahlungspflichtige kooperativ und zahlungswillig ist, kann im besten Fall eine aussergerichtliche Lösung vereinbart werden. Das könnte beispielsweise eine Ratenzahlung sein.

Wie ist die Vorgehensweise der vgis.ch Partner im Umgang mit säumigen Zahlern?

Gespräche mit Schuldnern erfordern in der Vorgehensweise immer ausgeprägtes Fingerspitzengefühl. Oft handelt es sich um langjährige Geschäftspartner, die durch wirtschaftliche Probleme in eine Schieflage geraten sind. Das Auftreten der Mitarbeitenden beim Geld eintreiben ist immer höflich, aber bestimmt und zielführend. Damit soll gewährleistet werden, dass Sie im optimalen Fall Ihr Geld erhalten und gleichzeitig die bestehende Kundenverbindung nicht gefährdet wird.

Solange der säumige Zahler kooperativ ist und sich an getroffene Absprachen hält, steht eine einvernehmliche Lösung im Vordergrund der Verhandlungen. Selbstverständlich stehen in jeder Situation Ihre Belange als Gläubiger immer an erster Stelle. Das Ziel beim Geld eintreiben ist, dass Sie so schnell wie möglich den ausstehenden Betrag auf Ihrem Konto haben.

Welche Optionen bieten sich für Sie bei der Realisierung ausstehender Forderungen?

Die Mitarbeitenden der angeschlossenen Partnerunternehmen zeigen zunächst Verständnis für die Belange des säumigen Zahlers. Dabei verfolgen sie das Ziel, neben der Vereinbarung von Ratenzahlungen auch eine mögliche Besicherung der ausstehenden Geldbeträge zu erhalten. In diesem Zusammenhang gibt es beispielsweise diese Möglichkeiten:

-Verpfändung von Guthaben oder Wertpapieren

-Sicherungsübereignung beweglicher Güter oder Fahrzeuge

-Abtretung von Forderungen

-Eintragung einer Sicherungshypothek auf einer im Eigentum des Schuldners befindlichen Immobilie

Wenn es möglich ist, auf freie Vermögensteile Ihres Schuldners Zugriff zu erlangen, werden die Partnerunternehmen diese Option nutzen.

Was passiert, wenn der Schuldner zahlungsunfähig oder unkooperativ ist?

Für diesen Fall haben die Mitarbeitenden der Inkassounternehmen im vgis.ch ein grosses Spektrum an Dienstleistungen für Sie zur Verfügung. Dazu gehören im Einzelnen:

-Management und Inkasso von Forderungen

-Überwachung von Zahlungseingängen

-Aussergerichtliches Mahnverfahren

-Gerichtliches Mahnverfahren

-Betreibung von Zwangsmassnahmen

-Titulierung von Forderungen

-Ermittlung von Adressen beim Verzug des Schuldners

-Beschaffung von Wirtschafts- und Bonitätsauskünften

Mit diesen Massnahmen sollte es gelingen, das ausstehende Geld eintreiben zu können. Am Ende des Verfahrens ist es das Ziel der Partnerunternehmen des Inkassoverbandes, dass Sie zufrieden sind. Die ausstehende Forderung des säumigen Schuldners soll sich in ein Guthaben auf Ihrem Konto verwandeln.

Welche zusätzlichen Dienstleistungen haben die angeschlossenen Verbandsunternehmen für Sie?

Es ist nachvollziehbar, dass ausstehende Forderungen fehlendes Geld in Ihrer Kasse bedeutet. Hier ist zu verhindern, dass Sie ohne eigenes Verschulden selbst in wirtschaftliche Not geraten. Aus diesem Grund stehen Ihnen die Verbandsunternehmen als Partner mit zusätzlichen Leistungen zur Verfügung:

-Liquiditätssicherung für Ihr Unternehmen

-Betreuung bei der Erstellung von Verträgen

-Vergabe von Darlehen zur Überbrückung von Engpässen

-Erstellung von Rechnungen

Die Verbandsunternehmen verstehen sich als leistungsstarker Partner an Ihrer Seite beim Geld eintreiben. Gerne besuchen Sie die Mitarbeitenden direkt in Ihrem Betrieb oder bei sich zu Hause in Ihrer Umgebung.

Fazit:

Beim Geld eintreiben ist es ein guter Gedanke, wenn ein professioneller Partner bei der Realisierung offener Forderungen behilflich ist. Es ist das vorrangige Ziel, die Geschäftsbeziehung zum Schuldner zu erhalten. Gleichzeitig soll die ausstehende Rechnung schnell, sicher und diskret in eine Kontogutschrift verwandelt werden. Die Partnerunternehmen des vgis.ch haben in jeder Situation immer die Belange des Kunden im Fokus.

Die Welt des Inkassos – was ist die Bonitätsprüfung und worauf ist dabei zu achten?

Webinkasso als digitale Alternative beim VGIS.ch

Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren rapide verändert. Digitale Technologien sind auf dem Vormarsch und halten Einzug in fast alle Branchen und Geschäftsmodelle. Auch die Welt des Inkassos ist davon betroffen. Über das Internet besteht die Möglichkeit, mit Kunden und säumigen Zahlern direkt zu kommunizieren. Dadurch werden viele Prozesse verschlankt und erleichtert. Jetzt können persönliche Gesprächs- und Verhandlungstermine auf ein Minimum reduziert werden. Das spart Zeit und Kosten für alle Beteiligten. Doch wie funktioniert Webinkasso und was ist in diesem Zusammenhang bedeutsam?

Die Mitgliedsunternehmen im Verband VGIS.ch sind geprüfte Betriebe aus der Inkassobranche mit langjähriger Erfahrung. Sie sind mit den Abläufen beim Webinkasso bestens vertraut. Die Mitarbeitenden verrichten Ihre Tätigkeiten zielgerichtet, seriös und vertrauensvoll und sorgen dafür, dass Sie als Kunde schnell Ihr Geld erhalten werden.

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Woraus besteht die Bonitätsprüfung und warum ist sie erforderlich?

Die Bonität eines Kunden ist der Ausdruck der Wahrscheinlichkeit, eine eingegangene finanzielle Verpflichtung zu erfüllen. Neben rechtlichen Voraussetzungen geht es dabei darum, die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit in geeigneter Form nachzuweisen. In diesem Zusammenhang wird die

-Kreditfähigkeit

-Kreditwürdigkeit

des Interessenten überprüft. Die jeweiligen Angaben des Kunden sind anschliessend durch Nachweise zu dokumentieren.

Kreditfähigkeit:

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Volljährigkeit eine Grundvoraussetzung dafür ist, eine finanzielle Verpflichtung eingehen zu können. Der zweite wichtige Aspekt ist die Frage, ob das frei verfügbare Einkommen ausreichend ist zur Rückzahlung.

Kreditwürdigkeit:

Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit wird das bisherige Zahlungsverhalten des Kunden beleuchtet. Hier geht es darum, ob in der Vergangenheit Verbindlichkeiten ordnungsgemäss bedient wurden. Bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) werden von den angeschlossenen Partnern Informationen über das Zahlungsverhalten von Kunden ausgetauscht.

Wie erfolgt die Prüfung der Kreditfähigkeit im Rahmen der Bonitätsprüfung?

Zur Überprüfung der Volljährigkeit als rechtliche Grundvoraussetzung genügt ein amtlicher Personalausweis.

Umfangreicher wird die Überprüfung des frei verfügbaren Einkommens. Im Rahmen des Budgets wird das Einkommen des Kunden ermittelt und durch Gehaltsabrechnungen, Bilanzen oder Steuerbescheide nachgewiesen. Sind Familienmitglieder in die Finanzierung mit einbezogen, zählt hier das Einkommen der gesamten Familie. Hinzu kommen weitere Einkommensbestandteile wie zum Beispiel:Renteneinkünfte

-Unterhalt

-Mieteinkünfte

-Zinseinkünfte

-Einkünfte aus Wertpapieren

-Sonstige Einkünfte

In einer Gegenüberstellung werden als zweiter Schritt die Ausgaben des Haushalts erfasst. Dazu gehören beispielsweise:Mietaufwendungen

-Versicherungsbeiträge

-KfZ-Kosten

-Lebenshaltungskosten des Familienhaushaltes

-Steuerzahlungen

-Private Krankenkassenbeiträge

-Kapitaldienst für weitere finanzielle Verpflichtungen

-Sonstige Aufwendungen

-Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind für die Prüfung der Bonität nachzuweisen.

In einem dritten Schritt ergibt der Saldo aus der Gegenüberstellung die frei verfügbare monatliche Liquidität des Kunden. Diese muss mindestens ausreichend sein, um die die geplante Finanzierung bedienen zu können. Die zweite Bedingung ist, dass rechtliche Erfordernisse eingehalten werden. Hier sind die Vorgaben des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes sowie kantonale Richtlinien unbedingt einzuhalten.

Wie erfolgt die Beurteilung der Kreditwürdigkeit im Rahmen der Bonitätsprüfung?

Kernpunkt dieser Prüfung ist ein Blick in die Vergangenheit. Dabei geht es darum, ob finanzielle Verpflichtungen ordnungsgemäss bedient wurden. Ein zweites Kriterium sind Auffälligkeiten und Negativmerkmale, die im Zusammenhang mit finanziellen Verpflichtungen aufgetreten sind. Dabei geht es um das Zahlungsverhalten des Kunden. Kam es beispielsweise zu:

-Kreditkündigungen

-Betreibungen

-Inkassomassnahmen

-Gerichtliche Zwangsmassnahmen

Zusätzlich werden im Zusammenhang mit der Eingehung finanzieller Verpflichtungen personenbezogene Daten ermittelt und in zentralen Registern gespeichert. Dazu gehören statistisch auffällige Risikofaktoren wie unter anderem:Aufenthaltsstatus

-Alter

-Nationalität

-Wohnort

-Häufiger Wohnortswechsel

-Häufiger Wechsel der Arbeitsstätte

All diese Faktoren werden im Zusammenhang mit der Prüfung der Bonität an die Register gemeldet und können dort auch von den angeschlossenen Partnerunternehmen abgefragt werden.

Wo werden die Daten zur Bonitätsprüfung im Rahmen der Kreditwürdigkeit verwaltet?

Die wichtigste Stelle für die Meldung und Abfrage von Bonitätsdaten sind die Bonitätsdatenbanken der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK). Zusätzlich fragen Kreditinstitute Daten bei Betreibungsämtern und Einwohnerkontrollen ab.

Darüber hinaus gibt es in der Schweiz vier überregionale Auskunfteien. Diese sammeln Bonitätsdaten von Kunden ein und bieten die Abfrage dieser Informationen als Service an. Die Namen der Auskunfteien sind:

-Bisnode

-Creditreform

-CRIF

-Intrum Justitia

Bei diesen Auskunfteien können Bonitätsdaten für Kredite erhalten werden. Weitere Daten gibt es dort zum Beispiel im Zusammenhang mit:

-Online Warenbestellungen auf Rechnung

-Vermittlung von Handy-Verträgen

-Vergabe von Mietwohnungen

Damit entsteht eine umfangreiche Datensammlung, die teilweise ohne das Wissen der Kunden erfolgt. Bei der Abfrage dieser Bonitätsdaten gelten die Anforderungen des Datenschutzes. Der Interessent muss gegenüber der Auskunftei sein berechtigtes Interesse an der Datenabfrage schriftlich nachweisen. Nur wenn diese Voraussetzung gewährleistet ist, kann eine Bonitätsprüfung erfolgreich durchgeführt werden.

Fazit:

In der Welt des Inkassos und im Kreditgeschäft ist die Bonitätsprüfung eine zentrale Säule bei der Vergabe von Krediten. Das Gleiche gilt für das Eingehen von finanziellen Verpflichtungen in den Bereichen Leasing, Konsumfinanzierung und Handyverträge. Im Rahmen der Prüfung der Bonität sind die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit die massgeblichen Elemente. Hier sind rechtliche Vorgaben zu beachten, die der Gesetzgeber festgelegt hat. Bei der Kreditfähigkeitsprüfung muss der Kunde in der Lage sein, seine finanziellen Verpflichtungen aus seinem frei verfügbaren Einkommen zu bestreiten. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit werden Auskünfte bei den Bonitätsbanken der ZEK und bei überregionalen Auskunfteien eingeholt. Die Spezialisten vom vgis.ch helfen Ihnen gerne bei Fragen zu diesem Thema.