Die Beantragung eines Kredites oder das Eingehen von finanziellen Verpflichtungen ist ein alltäglicher Vorgang. In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene Formen wie beispielsweise:
– Konsumkredit über Bank
– Beantragung Kreditkarte
– Baufinanzierung
– Konsumfinanzierung in Warenhäusern
– Leasingfinanzierung
– Handyvertrag beim Telefonanbieter
Für all diese Geschäftsvorfälle ist die Bonitätsprüfung eine Grundvoraussetzung, damit das entsprechende Vertragsverhältnis zu einem erfolgreichen Abschluss gelangt. Doch was verbirgt sich hinter der Prüfung der Bonität und worauf sollten Sie dabei achten?
Die Experten vom vgis.ch geben Ihnen zu den wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang wertvolle Tipps und Antworten.
Die Bonität eines Kunden ist der Ausdruck der Wahrscheinlichkeit, eine eingegangene finanzielle Verpflichtung zu erfüllen. Neben rechtlichen Voraussetzungen geht es dabei darum, die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit in geeigneter Form nachzuweisen. In diesem Zusammenhang wird die
-Kreditfähigkeit
-Kreditwürdigkeit
des Interessenten überprüft. Die jeweiligen Angaben des Kunden sind anschliessend durch Nachweise zu dokumentieren.
Kreditfähigkeit:
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Volljährigkeit eine Grundvoraussetzung dafür ist, eine finanzielle Verpflichtung eingehen zu können. Der zweite wichtige Aspekt ist die Frage, ob das frei verfügbare Einkommen ausreichend ist zur Rückzahlung.
Kreditwürdigkeit:
Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit wird das bisherige Zahlungsverhalten des Kunden beleuchtet. Hier geht es darum, ob in der Vergangenheit Verbindlichkeiten ordnungsgemäss bedient wurden. Bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) werden von den angeschlossenen Partnern Informationen über das Zahlungsverhalten von Kunden ausgetauscht.
Zur Überprüfung der Volljährigkeit als rechtliche Grundvoraussetzung genügt ein amtlicher Personalausweis.
Umfangreicher wird die Überprüfung des frei verfügbaren Einkommens. Im Rahmen des Budgets wird das Einkommen des Kunden ermittelt und durch Gehaltsabrechnungen, Bilanzen oder Steuerbescheide nachgewiesen. Sind Familienmitglieder in die Finanzierung mit einbezogen, zählt hier das Einkommen der gesamten Familie. Hinzu kommen weitere Einkommensbestandteile wie zum Beispiel:Renteneinkünfte
-Unterhalt
-Mieteinkünfte
-Zinseinkünfte
-Einkünfte aus Wertpapieren
-Sonstige Einkünfte
In einer Gegenüberstellung werden als zweiter Schritt die Ausgaben des Haushalts erfasst. Dazu gehören beispielsweise:Mietaufwendungen
-Versicherungsbeiträge
-KfZ-Kosten
-Lebenshaltungskosten des Familienhaushaltes
-Steuerzahlungen
-Private Krankenkassenbeiträge
-Kapitaldienst für weitere finanzielle Verpflichtungen
-Sonstige Aufwendungen
-Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind für die Prüfung der Bonität nachzuweisen.
In einem dritten Schritt ergibt der Saldo aus der Gegenüberstellung die frei verfügbare monatliche Liquidität des Kunden. Diese muss mindestens ausreichend sein, um die die geplante Finanzierung bedienen zu können. Die zweite Bedingung ist, dass rechtliche Erfordernisse eingehalten werden. Hier sind die Vorgaben des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes sowie kantonale Richtlinien unbedingt einzuhalten.
Kernpunkt dieser Prüfung ist ein Blick in die Vergangenheit. Dabei geht es darum, ob finanzielle Verpflichtungen ordnungsgemäss bedient wurden. Ein zweites Kriterium sind Auffälligkeiten und Negativmerkmale, die im Zusammenhang mit finanziellen Verpflichtungen aufgetreten sind. Dabei geht es um das Zahlungsverhalten des Kunden. Kam es beispielsweise zu:
-Kreditkündigungen
-Betreibungen
-Inkassomassnahmen
-Gerichtliche Zwangsmassnahmen
Zusätzlich werden im Zusammenhang mit der Eingehung finanzieller Verpflichtungen personenbezogene Daten ermittelt und in zentralen Registern gespeichert. Dazu gehören statistisch auffällige Risikofaktoren wie unter anderem:Aufenthaltsstatus
-Alter
-Nationalität
-Wohnort
-Häufiger Wohnortswechsel
-Häufiger Wechsel der Arbeitsstätte
All diese Faktoren werden im Zusammenhang mit der Prüfung der Bonität an die Register gemeldet und können dort auch von den angeschlossenen Partnerunternehmen abgefragt werden.
Die wichtigste Stelle für die Meldung und Abfrage von Bonitätsdaten sind die Bonitätsdatenbanken der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK). Zusätzlich fragen Kreditinstitute Daten bei Betreibungsämtern und Einwohnerkontrollen ab.
Darüber hinaus gibt es in der Schweiz vier überregionale Auskunfteien. Diese sammeln Bonitätsdaten von Kunden ein und bieten die Abfrage dieser Informationen als Service an. Die Namen der Auskunfteien sind:
-Bisnode
-Creditreform
-CRIF
-Intrum Justitia
Bei diesen Auskunfteien können Bonitätsdaten für Kredite erhalten werden. Weitere Daten gibt es dort zum Beispiel im Zusammenhang mit:
-Online Warenbestellungen auf Rechnung
-Vermittlung von Handy-Verträgen
-Vergabe von Mietwohnungen
Damit entsteht eine umfangreiche Datensammlung, die teilweise ohne das Wissen der Kunden erfolgt. Bei der Abfrage dieser Bonitätsdaten gelten die Anforderungen des Datenschutzes. Der Interessent muss gegenüber der Auskunftei sein berechtigtes Interesse an der Datenabfrage schriftlich nachweisen. Nur wenn diese Voraussetzung gewährleistet ist, kann eine Bonitätsprüfung erfolgreich durchgeführt werden.
In der Welt des Inkassos und im Kreditgeschäft ist die Bonitätsprüfung eine zentrale Säule bei der Vergabe von Krediten. Das Gleiche gilt für das Eingehen von finanziellen Verpflichtungen in den Bereichen Leasing, Konsumfinanzierung und Handyverträge. Im Rahmen der Prüfung der Bonität sind die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit die massgeblichen Elemente. Hier sind rechtliche Vorgaben zu beachten, die der Gesetzgeber festgelegt hat. Bei der Kreditfähigkeitsprüfung muss der Kunde in der Lage sein, seine finanziellen Verpflichtungen aus seinem frei verfügbaren Einkommen zu bestreiten. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit werden Auskünfte bei den Bonitätsbanken der ZEK und bei überregionalen Auskunfteien eingeholt. Die Spezialisten vom vgis.ch helfen Ihnen gerne bei Fragen zu diesem Thema.