Das sind die Massnahmen der Inkassofirmen in der Schweiz

Ärgern Sie sich über eine unbezahlte Rechnung Ihres Kunden?
Sie haben ein gutes Geschäft abgeschlossen und eine von Ihrem Kunden bestellte Ware pünktlich und ordnungsgemäss geliefert. Auf die ausgestellte Rechnung reagiert Ihr Geschäftspartner allerdings nicht. Auch auf die nach einer angemessenen Frist erstellte schriftliche Mahnung erfolgt leider keine Zahlung. Sollen Sie jetzt auf Ihr Geld verzichten oder ist es sinnvoll, den kostspieligen Rechtsweg zu beschreiten?

Dabei ist guter Rat nicht immer gleich teuer!

Wenn Sie sich an eine der Inkassofirmen in der Schweiz aus dem Verband geprüfter Inkassounternehmen Schweiz, vgis.ch wenden, wird Ihnen sofort geholfen. Die Mitglieder des Verbands arbeiten seriös und diskret und setzen sich dafür ein, dass Sie Ihr ausstehendes Geld unkompliziert erhalten. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Massnahmen unsere Mitgliedsunternehmen für Sie tätig sind.

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Wie erfolgt die professionelle Vorbereitung bei einem Inkassounternehmen in der Schweiz?

In einem ersten Schritt geben Sie einem unserer Mitgliedsunternehmen Ihres Vertrauens Ihre unbezahlte Rechnung herein. Bevor mit dem Schulden eintreiben begonnen wird, ist es entscheidend, den Sachverhalt eingehend zu prüfen:

-Ist die Forderung rechtskräftig?

-Hat der Schuldner einen Mangel an der Ware beanstandet?

-Gab es Einsprüche gegen die Rechnung oder wurde vom Schuldner aufgerechnet?

-Wurde das Mahnverfahren vom Gläubiger bisher ordnungsgemäss geführt?

Wenn feststeht, dass Ihre Forderung rechtmässig ist, erstellt Ihr Inkassounternehmen eine weitere Mahnung. Der Schuldner erkennt jetzt sofort, dass Sie über professionelle Unterstützung verfügen und sich an Inkassofirmen aus der Schweiz gewendet haben. Oft genügt dieser psychologisch wichtige Hinweis und Ihr säumiger Kunde bezahlt sofort den ausstehenden Betrag.

Inkassofirmen Schweiz – Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen einer Schlichtung

Ihr Schuldner hat nicht bezahlt, aber zumindest auf die Mahnung vom Inkassounternehmen aus der Schweiz reagiert? Das ist ein Zeichen von Gesprächsbereitschaft. Bevor die Angelegenheit vor Gericht geht, unternehmen die Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes den Versuch eine gütliche Einigung zu erzielen. Das erfolgt im Rahmen einer Schlichtung.

Die Mitarbeitenden der dem Verband angeschlossenen Inkassofirmen aus der Schweiz arbeiten professionell und diskret. Sie verfügen über jahrelange Berufserfahrung und werden zusätzlich regelmässig geschult. Sie gehen mit Fingerspitzengefühl auf die Belange des Schuldners ein. Dabei steht immer Ihr Interesse als Mandant eindeutig im Fokus. Oft kann eine Ratenvereinbarung für die Zahlung oder die Stellung von Sicherheiten der Weg zu einer einvernehmlichen Lösung bedeuten.

Wie ist die weitere Vorgehensweise, wenn die Schlichtung erfolglos ist?

Nach einer erfolglosen Schlichtung bleibt beim Schulden eintreiben nur der Weg vor Gericht. In diesem Fall gibt es drei unterschiedliche Arten von Gerichtsverfahren in der Schweiz:

-Vereinfachtes Gerichtsverfahren

-Ordentliches Gerichtsverfahren

-Summarisches Gerichtsverfahren

Wir erklären die einzelnen Verfahren in kurzen Stichpunkten.

Vereinfachtes Gerichtsverfahren:

Diese Regelung besteht für Geldforderungen unterhalb von CHF 30`000.- im Streitfall. Das Verfahren ist weniger formell ausgestaltet als das ordentliche Gerichtsverfahren. Das Gericht übernimmt im vereinfachten Verfahren eine aktive Rolle zur Lösung des Streitfalles.

Ordentliches Gerichtsverfahren:

Liegt der Streitwert oberhalb von CHF 30`000.- kommt es immer zum ordentlichen Gerichtsverfahren. Inkassofirmen aus der Schweiz unseres Verbandes vertreten Ihre Angelegenheiten in Ihrem Auftrag vor Gericht. Dabei wird in Ihrem Namen eine Klageschrift eingereicht. Diese besteht aus:

-Nennung der beteiligten Parteien

-Erklärung des Sachverhaltes

-Nennung der Forderung

-Aufführung von Beweismitteln

Auf diese Klageschrift kann der Beklagte seine Erwiderung verkünden. Im Anschluss erfolgt die Hauptverhandlung vor Gericht, in der die jeweiligen Parteien mündlich Ihre Argumente vortragen. Danach erfolgt das Urteil des Gerichtes.

Summarisches Gerichtsverfahren:

Ist die Sachlage unstrittig und die Rechtslage eindeutig, kann das summarische Verfahren beantragt werden. Es ist schneller, kostengünstiger und einfacher als die beiden anderen Verfahren. Dieses Verfahren wird angewandt, wenn zum Beispiel der Sachverhalt leicht durch schlüssige Dokument nachgewiesen wird.

Wie ist der Weg der Vollstreckung einer Forderung?

Gesetzlich geregelt ist die Vollstreckung von Geldforderungen durch das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG). Inkassofirmen in der Schweiz aus unserem Verband sind auch bei diesen Massnahmen als Partner an Ihrer Seite. Mithilfe der Behörden geht es darum, Schulden eintreiben, in dem zwangsweise Eigentum des Schuldners durch Vollstreckung auf den Gläubiger übertragen wird. Dabei wird versucht, Vermögensgegenstände des Gläubigers zu verwerten. Der Erlös steht anschliessend dem Gläubiger bis zur Befriedigung der Geldforderung zu.

Eine Alternative ist die Eröffnung des Konkursverfahrens über den Schuldner. Hier wird das Konkursvermögen nach Abschluss des Verfahrens an die Gläubiger ausgeschüttet. Das Verfahren beantragt der Gläubiger oder eines unserer Mitgliedsunternehmen als Ihr Vertreter. Anschliessend hat der Schuldner diese Alternativen:

-Frist von 20 Tagen, um die ausstehende Forderung zu bezahlen

-Frist von 10 Tagen, um die ausstehende Forderung zu bestreiten

Verstreichen beide Fristen ungenutzt, wird die Vollstreckung der Forderung durchgeführt.

Fazit:

Es ist für Sie ein Ärgernis, wenn Sie gute Arbeit geleistet haben und anschliessend Ihrem Geld hinterherlaufen müssen. Das kostet Zeit, Nerven und in vielen Fällen auch unnötiges Geld. Inkassofirmen in der Schweiz aus dem Verband vgis.ch sind ein leistungsstarker Partner, wenn es zum Schulden eintreiben kommt. Wir sind an Ihrer Seite, wenn es darum geht, dass Sie schnell und unkompliziert zu Ihrem Geld kommen. Oft gelingt unseren erfahrenen Mitarbeitenden in einem Schlichtungsverfahren der Durchbruch zu einer einvernehmlichen Lösung. Ist der Schuldner nicht einsichtig, haben wir einen Katalog an Massnahmen, damit Sie zu Ihrem Geld kommen.